28-03-2017, 15:00
Das ist etwas komplizierter. Es gibt keine feste Geldgrenze für den Lebensbedarf, weder nach oben noch nach unten, weder beim Kindes- noch beim Ehegattenunterhalt. Es regiert der Einzelfall und ob das "Opfer" Sozialleistungen in Anspruch genommen hat. In einem der vielen Threads zu §170 StGB ist das auch ausführlicher erklärt.