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Mindestunterhalt für Ehegatte?
#2
Das ist etwas komplizierter. Es gibt keine feste Geldgrenze für den Lebensbedarf, weder nach oben noch nach unten, weder beim Kindes- noch beim Ehegattenunterhalt. Es regiert der Einzelfall und ob das "Opfer" Sozialleistungen in Anspruch genommen hat. In einem der vielen Threads zu §170 StGB ist das auch ausführlicher erklärt.
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Nachrichten in diesem Thema
Mindestunterhalt für Ehegatte? - von Maestro - 28-03-2017, 14:41
RE: Mindestunterhalt für Ehegatte? - von p__ - 28-03-2017, 15:00
RE: Mindestunterhalt für Ehegatte? - von p__ - 28-03-2017, 15:18
RE: Mindestunterhalt für Ehegatte? - von p__ - 28-03-2017, 17:26
RE: Mindestunterhalt für Ehegatte? - von p__ - 29-03-2017, 09:51

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