28-03-2017, 15:00 
		
	
	
		Das ist etwas komplizierter. Es gibt keine feste Geldgrenze für den Lebensbedarf, weder nach oben noch nach unten, weder beim Kindes- noch beim Ehegattenunterhalt. Es regiert der Einzelfall und ob das "Opfer" Sozialleistungen in Anspruch genommen hat. In einem der vielen Threads zu §170 StGB ist das auch ausführlicher erklärt.
	
	
	
	
	

 
 

