Laut Lt. Dino wird in der Praxis angeblich nie Haft angewendet, wenn es sich nur und ausschließlich (!) um einen geprellten Ehegattenunterhalt handelt.
Warum der Staat Unterhaltsberechtigten weniger zahlt als der Unterhaltspflichtige, obwohl er ja ohne Arbeit viel leichter an Geld kommt, bleibt sein Geheimnis.
Lange Rede kurzer Sinn, es genügt also theoretisch 1 cent zu wenig zu zahlen und der 170er greift? Na dann am besten gleich gar nichts zahlen.
@p__: Kann ich erst mal auf Anhieb nicht nachvollziehen, was Du schreibst.
Eine drohende Gefährdung genüge bereits? Der Unterhaltsberechtigte kann also behaupten, er/sie müsse aufgrund der Unterhaltsprellung einer Erwerbstätigkeit in Art und Umfang nachgehen, da sonst sein/ihr Lebensbedarf nicht gedeckt wäre. Diese Logik ist m. E. ziemlich geisteskrank, denn nichts zeigt deutlicher, dass ein/e Unterhaltsberechtigte/r arbeits- und selbstversorgungsfähig ist und dass der angesetzte Unterhalt viel zu hoch ist, als wenn der Unterhaltsberechtigte selber arbeiten geht und verdient. Der Unterhaltspreller vermiest dem Unterhaltsberechtigten also sein süßes Erwerbslosen- oder Teilzeit/Geringbeschäftigten-Leben und wird deshalb zum Straftäter deklariert?
Warum der Staat Unterhaltsberechtigten weniger zahlt als der Unterhaltspflichtige, obwohl er ja ohne Arbeit viel leichter an Geld kommt, bleibt sein Geheimnis.
Lange Rede kurzer Sinn, es genügt also theoretisch 1 cent zu wenig zu zahlen und der 170er greift? Na dann am besten gleich gar nichts zahlen.
@p__: Kann ich erst mal auf Anhieb nicht nachvollziehen, was Du schreibst.
Eine drohende Gefährdung genüge bereits? Der Unterhaltsberechtigte kann also behaupten, er/sie müsse aufgrund der Unterhaltsprellung einer Erwerbstätigkeit in Art und Umfang nachgehen, da sonst sein/ihr Lebensbedarf nicht gedeckt wäre. Diese Logik ist m. E. ziemlich geisteskrank, denn nichts zeigt deutlicher, dass ein/e Unterhaltsberechtigte/r arbeits- und selbstversorgungsfähig ist und dass der angesetzte Unterhalt viel zu hoch ist, als wenn der Unterhaltsberechtigte selber arbeiten geht und verdient. Der Unterhaltspreller vermiest dem Unterhaltsberechtigten also sein süßes Erwerbslosen- oder Teilzeit/Geringbeschäftigten-Leben und wird deshalb zum Straftäter deklariert?