31-03-2017, 11:01
(31-03-2017, 10:45)Kristinus schrieb: das ist meine persönliche Meinung
Die ist schon klar geäussert, aber darum ging es nicht. Ich habe beschrieben, wie diese Meinung von der Rechtspflege aufgefasst wird und dass sie kein Grund für die Rechtspflege ist, dir die Kinder zuzuweisen. Du kannst beliebige Meinungen haben, aber du brauchst keine Gründe für dich, warum die Kinder bei dir bleiben sollen, sondern Gründe für die, die darüber entscheiden.
Zitat:Bevor ich auch noch mein berufliches eben umkrempeln muss, ist hier natürlich für mich die Aussicht auf Erfolg interessant, da es letztlich beim Misserfolg im schlimmsten Fall ein wirtschaftlicher Totalschaden werden könnte oder aber zumindest vorübergehend deutliche finanzielle Nachteile für mich hat, wo dann auch noch der KU hinzukommt.
Ja, wie schon erwähnt ein Klassiker unter Vätern bei einer Trennung. Weniger arbeiten, das Kind betreuen. Den Gedanken hat jeder mal. Dir muss klar sein, dass sich Familienrecht, Rechtspflege, Jugendämter schon seit Jahrzehnten perfekt auf diesen Gedanken eingestellt haben. Und wie haben sie sich drauf eingestellt? Das siehst du an den Ergebnissen, dass in 95% aller strittigen Fälle mindestens das alleinige ABR bei der Mutter landet.
In deiner Situation kann der interative Ansatz gewisse Erfolge bringen. Der Ansatz des grossen Sprungs bringt dir fast sicher überhaupt keinen Erfolg. Und um auf deine Ursprungsfrage zurückzukommen: Für die wenigen gelungenen Fälle gibt es kein von dir kein steuerbares Konzept. Das sind Zufälle, Glück, vor allem grosses Glück mit dem Richter und Jugendamt, Ereignisse die bei der Ex passieren und ausserhalb deiner Einflussmöglichkeit liegen. Oder grosse Kinder, die nachdrücklich selbst entscheiden.