04-04-2017, 17:04
Direkt mal an die Schufa wenden und die Unterlagen zum Thema vorlegen. Die Pfändungen waren ja da, insofern ist der Eintrag korrekt.
Es wäre vermutlich bei der ersten unrechtmäßigen Aktion bereits notwendig gewesen, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Ob das dann eine Vollstreckungsschutzmassnahme i.S.v. 765ff ZPO wäre, kann ich aber nicht beurteilen. Das ist einer der Rechtsbereiche, den ich noch nicht ausprobieren musste.
Es wäre vermutlich bei der ersten unrechtmäßigen Aktion bereits notwendig gewesen, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Ob das dann eine Vollstreckungsschutzmassnahme i.S.v. 765ff ZPO wäre, kann ich aber nicht beurteilen. Das ist einer der Rechtsbereiche, den ich noch nicht ausprobieren musste.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)