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Zerstrittene Eltern: Viel Arbeit für Beratungsstellen
#3
(04-04-2017, 22:45)Pajo schrieb: Dabei wären solche Umgangsstreitfälle doch so leicht zu lösen. Einfach mal an die Mutter rantreten und freundlich darauf hinweisen. "Noch einmal den Umgang verhindern und wir entziehen ihnen das Kind." 

So was würden sie nie leider nie androhen, geschweige denn durchziehen. Noch nicht mal milde Strafen wie 100 €... Noch nicht mal nicht-finanzielle Strafen wie "ab sofort zeigen Sie mal die Belege, wie sie KU ausgeben". Das ist vom System her nicht gewollt. Wie p schon geschrieben hat: Hauptsache Ruhe. 

Gab es nicht mal ein Gerichtsurteil bei Umgangsverweigerung, bei dem der Richter am Ende der Verhandlung meinte: "Also die KM verweigert den Umgang. Da kann man leider nichts machen." Die Quelle finde ich gerade nicht.

Letztlich wäre das so, als würde ich meine Steuern nicht bezahlen und der Richter teilt dem Finanzamt mit: "Liebes Finanzamt, sorry, aber er will einfach nicht zahlen. Geh doch mal in die Beratung mit ihm. Vielleicht kommt ihr ja doch zu einer Einigung."
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