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Ehengatten-Unterhalts-Vorschuss - woher/wie hoch/wie lang?
#5
Man wird Dich verurteilen, den Trennungsunterhalt zu zahlen bis zur Rechtskraft der Scheidung. Darüber hinaus hängt davon ab, wie der/die Richter drauf ist. Bei gemeinsamem Kind, das Vollzeit-Betreuung erfodert, wahrscheinlich unbefristet - das bedeutet lebenslänglich.

Nach der Scheidung wird nachehelicher Unterhalt in gleicher Höhe fällig werden, ebenfalls unbefristet.

Vorausgesetzt, Du bist leistungsfähig. Wenn nicht, dann wird Exe vom Amt leben müssen. Und die sind weniger grosszügig und haben auch andere Instrumente an der Hand, um eine unmotivierte Exe in Lohn und Brot zu bringen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Ehengatten-Unterhalts-Vorschuss - woher/wie hoch/wie lang? - von Austriake - 05-04-2017, 14:15

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