16-07-2009, 16:14
Meine Fragen beziehen sich hauptsächlich auf den Moment, wenn meine Tochter in zwei Jahren 18 Jahre alt wird und ihre Mutter zum Gericht eilt. Bis zum 18ten Lebensjahr müsste alles so weiterlaufen, wie es jetzt ist.
Kann von einem deutschen Gericht ein fiktives Einkommen in Spanien festgelegt werden?
Wenn ich in Spanien verheiratet und mitversichert bin und im Hause meiner Ehefrau lebe.
Wenn ich keinen Job haben sollte und als arbeitssuchend bei der INEM eingetragen bin, und praktisch vom Einkommen meiner Ehefrau lebe.
Könnte nicht das Einkommen, oder ein Teil des Einkommens meiner Ehefrau als Bemessungsgrundlage für ein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt werden und somit auch von irgendwelchen EU-Behörden in Spanien vollstreckbar gemacht werden können?
Ich glaube, dass das Einkommen des Partners innerhalb Deutschlands zur Bemessungsgrundlage herangezogen werden kann.
Ich würde daher auf keinen Fall freiwillige Angaben zum Einkommen und Vermögen meiner Partnerin an Deutschland weitergeben. Wenn die Spanier keine Informationen über meine Partnerin weitergeben, dürfte ein deutsches Gericht keine handfesten Zahlen zum spekulieren bekommen.
Ich wäre stets in der Lage, einen geringen Betrag auch ohne eigenes Einkommen zu senden, um der Zahlungswilligkeit vom Prinzip her gerecht zu werden.
Kann von einem deutschen Gericht ein fiktives Einkommen in Spanien festgelegt werden?
Wenn ich in Spanien verheiratet und mitversichert bin und im Hause meiner Ehefrau lebe.
Wenn ich keinen Job haben sollte und als arbeitssuchend bei der INEM eingetragen bin, und praktisch vom Einkommen meiner Ehefrau lebe.
Könnte nicht das Einkommen, oder ein Teil des Einkommens meiner Ehefrau als Bemessungsgrundlage für ein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt werden und somit auch von irgendwelchen EU-Behörden in Spanien vollstreckbar gemacht werden können?
Ich glaube, dass das Einkommen des Partners innerhalb Deutschlands zur Bemessungsgrundlage herangezogen werden kann.
Ich würde daher auf keinen Fall freiwillige Angaben zum Einkommen und Vermögen meiner Partnerin an Deutschland weitergeben. Wenn die Spanier keine Informationen über meine Partnerin weitergeben, dürfte ein deutsches Gericht keine handfesten Zahlen zum spekulieren bekommen.
Ich wäre stets in der Lage, einen geringen Betrag auch ohne eigenes Einkommen zu senden, um der Zahlungswilligkeit vom Prinzip her gerecht zu werden.