05-04-2017, 18:49
Solange die Raettinen schreiben, ist noch nichts passiert!
Erst wenn du zu Trennungsunterhalt durch (vorläufig vollstreckbaren) Gerichtsbeschluss verpflichtet wirst, kannst du vollstreckt werden.
Das wird vermutlich nicht im einstweiligen Verfahren passieren sondern in regulärem Ablauf.
Dauert 3 Monate bis zum Beschluss - und ob der vorläufig vollstreckbar ausgestaltet ist, wird man sehen.
Erst wenn du zu Trennungsunterhalt durch (vorläufig vollstreckbaren) Gerichtsbeschluss verpflichtet wirst, kannst du vollstreckt werden.
Das wird vermutlich nicht im einstweiligen Verfahren passieren sondern in regulärem Ablauf.
Dauert 3 Monate bis zum Beschluss - und ob der vorläufig vollstreckbar ausgestaltet ist, wird man sehen.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)