05-04-2017, 18:58
Mein Argument ist, dass gegen die Exe ein Strafverfahren anhängig ist wegen Diebstahl, was sich unterhaltsmindernd auswirken könnte.
Wenn ich jetzt zahle, dann ist das Problem, dass ich rechtlich den zuviel bezahlten Unterhalt nicht mehr zurückholen kann.
Solange das Verfahren also nicht abgeschlossen ist, kann ich leider nicht zahlen.
Wenn ich jetzt zahle, dann ist das Problem, dass ich rechtlich den zuviel bezahlten Unterhalt nicht mehr zurückholen kann.
Solange das Verfahren also nicht abgeschlossen ist, kann ich leider nicht zahlen.