Genauso isses, webworker,
Hermann kann da durch germanistanische Gerichte lediglich blühen, daß er in Germanistan als Unterhaltsschuldner registriert wird, weil die Fledermäuse der Meinung sind und beschließen, daß er fiktiv (nach deren Fiktionen) eben ganz real mehr zahlen muß.
Ginge dieses Verfahren strenger rechtstaatlich und nicht wie in Germanistan völlig willkürlich vor sich, dann wäre die Klägerin (bei einer 18 Jahre jungen Tochter in diesem Fall nur die Tochter mit ggf. "Beistand" vom Jugendamtsstadl) in der Pflicht, dem Gericht beweiskräftig nachzuweisen, wie es um des Unterhaltspflichtigen Einkommensverhältnisse steht. Daß Hermann da in Spanien in Saus und Braus vor sich hin prasst, während er nur einen Cent pro Monat für die Unterhaltsberechtigte rausrückt, - so ein böser zahlungsunwilliger Schurke aber auch!
Aber wie die bunten Erfahrungen von Cocktail-Detlef hier im Forum ja eindrucksvoll belegen, funzt die germanistanische Super- und Musterdemokratie ohne Rechtstaatlichkeit allebestens in richterlicher Willkür des Beamtenstadls. Da finden Gerichtsprozesse mit Verhandlungen einfach statt, obwohl der da beklagte Zahlesel keine zustellfähige Anschrift hat und somit vom Verfahren gar nicht erst in Kenntnis gesetzt wird. (Natürlich definiert das Gericht in seiner Willkür äh Unabhängigkeit ganz willkürlich äh unabhängig, wann mal gerade die Anschrift des Beklagten im Ausland "nicht zustellfähig" ist, und wann sie dann wieder als "zustellfähig" zu gelten hat.) Denn ist dann das Urteil gegen den bösen Delinquenten im Ausland ergangen, dann wird die Anschrift ganz schnell mal eben wieder "zustellfähig" und hat der Unterhaltspflichtige und Delinquent per Geschlechtszugehörigkeit sich gefälligst nach Willkür des Beamtenstadls an die Ausführung des germanistanischen superdemokratischen "im Namen des Volkes" und "zum Wohle des Kindes" gefaßten Gerichtsbeschlusses zu machen, sonst ... Rechtsfolgebelehrung / Geldstrafe / möglicherweise Paßentzug bis Haftstrafe ... Todesstrafe nicht auszuschließen!
Natürlich kann der im Ausland Lebende dagegen Anträge stellen, kostspielige Verfahren anstrengen und für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beim Behördenstadl immer brav extra draufzahlen. Er soll sich ja richtig ängstigen, schon weil sein Schuldenberg nun loswächst. Und unter etlichen Milliarden Euronen demokratisch äh sozialmarktwirtschaftlich verzockter Unterhaltsgelder wird ihm keine germanistanische Regierung hilfreich beispringen und beim weiteren Zocken helfen, wie es bei den Banken ja so beispielhaft läuft. Für den Zahlesel gibt es da super hochdemokratische Strafparagraphen. Da wird dann möglicherweise noch die germanistanische Saus- und Braus-Altersrente großteils bis zum Pfändungsfreibetrag gepfändet, weil die erwachsene Tochter ja von des männlichen Mitzeugers Zahlunterhalt leben mußte.
Cocktail-Detlef fand auch für diese Krisensituation die Patentlösung: Rückkehr nach Germanistan so spät wie möglich. Unmittelbar vor Rückkehr nach Germanistan mal anwaltlich in Germanistan prüfen lassen, was da alles an möglichen Haftbefehlen und Strafverfahren aufgelaufen sein könnte. So ein Anwalt kann immer dafür sorgen, daß die Vollstreckung eines alten Haftbefehls ausgesetzt wird, während das Strafverfahren beginnt. (Inzwischen sollte sich der böse Delinquent mal beim Sozialamt in Germanistan als "ohne festen Wohnsitz" Zulaufender melden, um irgendwie not-einquartiert zu werden, seine Lebensmittelgutscheine zu beziehen, sich eine neue Brille zu besorgen und auch mal die Zähnchen beim Zahnklempner reparieren zu lassen ... Papa Staat zahlt eh alles und auch den Anwalt! Denn die reale Altersrente aus Germanistan ist allgemein zu niedrig, um gepfändet zu werden.)
Ist dann der überschuldete Delinquent gesundheitlich auf längeren Aufenthalt in Germanistan angewiesen, sollte er in Frankreichs Ost-Departements sein privates Insolvenzverfahren anstrengen und 6-12 Monate durchziehen, um dann als schuldenfreier Mann seine letzten Rentnerjahre zu genießen. Ein Zahlesel und im Ausland von Germanistans Behördenstadl Verfolgter gönnt sich ja sonst nichts.
Ich finde diese Perspektiven immer noch besser als das Zahleselschicksal innerhalb Germanistans in den festen Fängen des Behördenstadls und unter ständigem Sofortzugriff der geldgierigen Exen. Die Welt ist groß und großartig. Es gibt viele schöne Länder mit viel mehr Lebensqualität als Germanistan. Das fängt schon hier in Belgipott an.
Herzliche Grüße in die Runde,
Goddiejens aus dem freundlichen Belgistan
Hermann kann da durch germanistanische Gerichte lediglich blühen, daß er in Germanistan als Unterhaltsschuldner registriert wird, weil die Fledermäuse der Meinung sind und beschließen, daß er fiktiv (nach deren Fiktionen) eben ganz real mehr zahlen muß.
Ginge dieses Verfahren strenger rechtstaatlich und nicht wie in Germanistan völlig willkürlich vor sich, dann wäre die Klägerin (bei einer 18 Jahre jungen Tochter in diesem Fall nur die Tochter mit ggf. "Beistand" vom Jugendamtsstadl) in der Pflicht, dem Gericht beweiskräftig nachzuweisen, wie es um des Unterhaltspflichtigen Einkommensverhältnisse steht. Daß Hermann da in Spanien in Saus und Braus vor sich hin prasst, während er nur einen Cent pro Monat für die Unterhaltsberechtigte rausrückt, - so ein böser zahlungsunwilliger Schurke aber auch!
Aber wie die bunten Erfahrungen von Cocktail-Detlef hier im Forum ja eindrucksvoll belegen, funzt die germanistanische Super- und Musterdemokratie ohne Rechtstaatlichkeit allebestens in richterlicher Willkür des Beamtenstadls. Da finden Gerichtsprozesse mit Verhandlungen einfach statt, obwohl der da beklagte Zahlesel keine zustellfähige Anschrift hat und somit vom Verfahren gar nicht erst in Kenntnis gesetzt wird. (Natürlich definiert das Gericht in seiner Willkür äh Unabhängigkeit ganz willkürlich äh unabhängig, wann mal gerade die Anschrift des Beklagten im Ausland "nicht zustellfähig" ist, und wann sie dann wieder als "zustellfähig" zu gelten hat.) Denn ist dann das Urteil gegen den bösen Delinquenten im Ausland ergangen, dann wird die Anschrift ganz schnell mal eben wieder "zustellfähig" und hat der Unterhaltspflichtige und Delinquent per Geschlechtszugehörigkeit sich gefälligst nach Willkür des Beamtenstadls an die Ausführung des germanistanischen superdemokratischen "im Namen des Volkes" und "zum Wohle des Kindes" gefaßten Gerichtsbeschlusses zu machen, sonst ... Rechtsfolgebelehrung / Geldstrafe / möglicherweise Paßentzug bis Haftstrafe ... Todesstrafe nicht auszuschließen!
Natürlich kann der im Ausland Lebende dagegen Anträge stellen, kostspielige Verfahren anstrengen und für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beim Behördenstadl immer brav extra draufzahlen. Er soll sich ja richtig ängstigen, schon weil sein Schuldenberg nun loswächst. Und unter etlichen Milliarden Euronen demokratisch äh sozialmarktwirtschaftlich verzockter Unterhaltsgelder wird ihm keine germanistanische Regierung hilfreich beispringen und beim weiteren Zocken helfen, wie es bei den Banken ja so beispielhaft läuft. Für den Zahlesel gibt es da super hochdemokratische Strafparagraphen. Da wird dann möglicherweise noch die germanistanische Saus- und Braus-Altersrente großteils bis zum Pfändungsfreibetrag gepfändet, weil die erwachsene Tochter ja von des männlichen Mitzeugers Zahlunterhalt leben mußte.
Cocktail-Detlef fand auch für diese Krisensituation die Patentlösung: Rückkehr nach Germanistan so spät wie möglich. Unmittelbar vor Rückkehr nach Germanistan mal anwaltlich in Germanistan prüfen lassen, was da alles an möglichen Haftbefehlen und Strafverfahren aufgelaufen sein könnte. So ein Anwalt kann immer dafür sorgen, daß die Vollstreckung eines alten Haftbefehls ausgesetzt wird, während das Strafverfahren beginnt. (Inzwischen sollte sich der böse Delinquent mal beim Sozialamt in Germanistan als "ohne festen Wohnsitz" Zulaufender melden, um irgendwie not-einquartiert zu werden, seine Lebensmittelgutscheine zu beziehen, sich eine neue Brille zu besorgen und auch mal die Zähnchen beim Zahnklempner reparieren zu lassen ... Papa Staat zahlt eh alles und auch den Anwalt! Denn die reale Altersrente aus Germanistan ist allgemein zu niedrig, um gepfändet zu werden.)
Ist dann der überschuldete Delinquent gesundheitlich auf längeren Aufenthalt in Germanistan angewiesen, sollte er in Frankreichs Ost-Departements sein privates Insolvenzverfahren anstrengen und 6-12 Monate durchziehen, um dann als schuldenfreier Mann seine letzten Rentnerjahre zu genießen. Ein Zahlesel und im Ausland von Germanistans Behördenstadl Verfolgter gönnt sich ja sonst nichts.
Ich finde diese Perspektiven immer noch besser als das Zahleselschicksal innerhalb Germanistans in den festen Fängen des Behördenstadls und unter ständigem Sofortzugriff der geldgierigen Exen. Die Welt ist groß und großartig. Es gibt viele schöne Länder mit viel mehr Lebensqualität als Germanistan. Das fängt schon hier in Belgipott an.
Herzliche Grüße in die Runde,
Goddiejens aus dem freundlichen Belgistan