07-04-2017, 08:44
@ Maestro
Lies hier mal die Hinweise und Beiträge zum Thema "Aufstocken nach SGBII".
Verkürzt zusammengefaßt: wer so wenig verdient, dass er den Unterhalt nicht mehr zahlen kann, geht zum Sozialamt und lässt sein Einkommen aufstocken.
Beispielrechnung: Nettoverdienst 1.300 Euro, Unterhaltspflicht 500 Euro. Wenn der Unterhaltspflichtige diesen Unterhalt tatsächlich zahlen würde, läge er unter dem Existenzminimum. Daher stockt das Amt sein Einkommen auf wie folgt:
Selbstbehalt 1100 Euro
Davon 200 Euro Unterhalt selbst zu zahlen
Vom Amt 300 Euro Aufstockung
Effekt: Der Unterhaltsbetrag wird vollständig bezahlt, beim Unterhaltspflichtigen laufen keine Unterhaltsschulden auf. Bis zum Ende der Unterhaltspflicht lebt der Pflichtige eben vom Selbstbehalt. Offiziell jedenfalls. Danach hat er wieder alle Möglichkeiten im Leben offen.
Lies hier mal die Hinweise und Beiträge zum Thema "Aufstocken nach SGBII".
Verkürzt zusammengefaßt: wer so wenig verdient, dass er den Unterhalt nicht mehr zahlen kann, geht zum Sozialamt und lässt sein Einkommen aufstocken.
Beispielrechnung: Nettoverdienst 1.300 Euro, Unterhaltspflicht 500 Euro. Wenn der Unterhaltspflichtige diesen Unterhalt tatsächlich zahlen würde, läge er unter dem Existenzminimum. Daher stockt das Amt sein Einkommen auf wie folgt:
Selbstbehalt 1100 Euro
Davon 200 Euro Unterhalt selbst zu zahlen
Vom Amt 300 Euro Aufstockung
Effekt: Der Unterhaltsbetrag wird vollständig bezahlt, beim Unterhaltspflichtigen laufen keine Unterhaltsschulden auf. Bis zum Ende der Unterhaltspflicht lebt der Pflichtige eben vom Selbstbehalt. Offiziell jedenfalls. Danach hat er wieder alle Möglichkeiten im Leben offen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1