08-04-2017, 16:51
Hallo Simon,
vielen Dank! Ich habe mir den Link durchlesen. Daraus geht hervor, dass ich zunächst lediglich in Schriftform Auskunft über meinen Verdienst geben sollte. Also keine (geschwärzten) Gehaltsnachweise kooperativ sofort mitsenden sondern auf die Reaktion des JA warten und dann im nächsten Schritt ein Verzeichnis verlangen wenn um eine Aufschlüsselung gebeten wird?
Klar ist mir jetzt, dass ich den Auskunftsbogen nicht ausfüllen und dem JA zusenden muss.
Nicht daraus hervorgeht, ob ich nun rückwirkend zum 01.04.17 den Mindestunterhalt von 290€ auf das Mündelkonto überweisen und auch den letzten Lohnsteuerjahresbescheid vorlegen muss. Ich möchte unbedingt vermeiden, dass mein Konto gepfändet werden kann.
Grüße,
Adafeb
vielen Dank! Ich habe mir den Link durchlesen. Daraus geht hervor, dass ich zunächst lediglich in Schriftform Auskunft über meinen Verdienst geben sollte. Also keine (geschwärzten) Gehaltsnachweise kooperativ sofort mitsenden sondern auf die Reaktion des JA warten und dann im nächsten Schritt ein Verzeichnis verlangen wenn um eine Aufschlüsselung gebeten wird?
Klar ist mir jetzt, dass ich den Auskunftsbogen nicht ausfüllen und dem JA zusenden muss.
Nicht daraus hervorgeht, ob ich nun rückwirkend zum 01.04.17 den Mindestunterhalt von 290€ auf das Mündelkonto überweisen und auch den letzten Lohnsteuerjahresbescheid vorlegen muss. Ich möchte unbedingt vermeiden, dass mein Konto gepfändet werden kann.
Grüße,
Adafeb