09-04-2017, 13:44
(09-04-2017, 10:55)kay schrieb: Im Rechtswesen ist es ueblich per Fax mit Sendebericht als Nachweis zu schicken.
Das ist die eine Möglichkeit.
(09-04-2017, 10:55)kay schrieb: Ansonsten Einschreiben
Einschreiben mit Rückschein ist die andere Möglichkeit (so mache ich es immer).
(09-04-2017, 10:55)kay schrieb: oder persoenlich abgeben und Empfang bestaetigen lassen.
Ist zwar theoretisch eine Möglichkeit, aber ich tue mir so einen Streß nicht an.
Simon II