(10-04-2017, 09:12)p__ schrieb: Besonders klar ist der BGH vom 30.08.2006 - XII ZR 98/04
Danke @p für deine Rückmeldung!
Dieses Urteil beschreibt aber Elternunterhalt, so argumentiert mein JA zumindest, und wäre deswegen nicht auf KU anzuwenden!
Kann ich denen in irgendeinerweise den Wind aus den Segeln nehmen?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt