10-04-2017, 09:20
1. Kontoführungsgebühren sind sogar bei der Einkommensteuererklärung in der Anlage N (nichtselbständige Arbeit) mit einer Pauschale von 20 Euro ansetzbar. Das sind zwar keine 6 Euro im Monat - aber besser als Nichts. Darauf würde ich mich berufen. --> eindeutig KEINE private Lebensführung, sondern das Arbeitsleben betreffend.
2. siehe @p
Und wenn "man" über der Beitragsbemessungsgrenze ist darf man übrigens ZUSÄTZLICH 20% davon als Vorsorgeaufwand ausgeben und auch abziehen!
2. siehe @p
Und wenn "man" über der Beitragsbemessungsgrenze ist darf man übrigens ZUSÄTZLICH 20% davon als Vorsorgeaufwand ausgeben und auch abziehen!