12-04-2017, 16:30
(12-04-2017, 16:13)Maestro schrieb: Angenommen, die Unterhaltspflicht für Frau und Kind ist vorbei/abgelaufen, kann man sich hinter schwedische Gardinen setzen, um die Schulden loszuwerden?
NEIN. Und natürlich laufen auch alle Verpflichtungen im Gefängnis erst mal weiter, bestehende Titel müssen bedient werden oder weitere Zinsen laufen auf, wenn Altschulden bestehen.