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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#22
Na hoffentlich wird das Kind nicht unbegrenzt studieren. Wink Einen Bachelorabschlus gibt es in drei Jahren. Plus Master, dann vielleicht insgesamt fünf Jahre. Macht man maximal sechs draus, wenn der Sprößling vielleicht länger braucht. Wie man es dreht und wendet, unbegrenzter Titel ist in der Situation quatsch und ich bin gespannt wie ein Richter diesen begründen würde.
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von HeinrichH - 13-04-2017, 13:32

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