13-04-2017, 15:23
Der Anwalt hat wohl wieder in seine Textbausteinkiste gegriffen, wie sie es immer tun. Er kann seinen Antrag aber jederzeit, auch in der Verhandlung noch abändern.
Die Aussetzung der Vollstreckbarkeit beantragt man eigentlich bei einer Abänderung so früh wie möglich, zusammen mit dem Abänderungsantrag.
Die Aussetzung der Vollstreckbarkeit beantragt man eigentlich bei einer Abänderung so früh wie möglich, zusammen mit dem Abänderungsantrag.