15-04-2017, 04:10
Haus gleich dem Kind schenken, das es bekommen soll und du erhältst lebenslanges Wohnrecht.
Da aber noch einen Passus einfügen: Das Wohnrecht gilt auch im Fall der Scheidung der Eltern. Macht das Kind oder dessen Vertreter (Mutter oder Verfahrensbeistand) die Nutzung geltend, dann Rückforderungsrecht vom Vater, nach dessen Ableben kannst du das Rückforderungsrecht geltend machen. Als geltend gemachte Nutzung gilt auch Platzverweis nach GewSchG und vorläufige Wohnungszuweisung im Fall der Scheidung.
Weiterhin: Veräusserungsverbot und Belastungsverbot ins Grundbuch gleich von Anfang an eintragen.
Da aber noch einen Passus einfügen: Das Wohnrecht gilt auch im Fall der Scheidung der Eltern. Macht das Kind oder dessen Vertreter (Mutter oder Verfahrensbeistand) die Nutzung geltend, dann Rückforderungsrecht vom Vater, nach dessen Ableben kannst du das Rückforderungsrecht geltend machen. Als geltend gemachte Nutzung gilt auch Platzverweis nach GewSchG und vorläufige Wohnungszuweisung im Fall der Scheidung.
Weiterhin: Veräusserungsverbot und Belastungsverbot ins Grundbuch gleich von Anfang an eintragen.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)