17-07-2009, 10:29
Gut gemacht, gleichgesinnter.
Ein Tip, falls Verbesserungsvorschläge erwünscht sind:
Lege die logische Struktur der Vollstreckung offen und erkläre die Vorteile von Spanien entlang dieser Linie. Dann kannst du auch anschaulich zeigen, wieso Veränderungen durch die jüngste Reform nicht greifen.
Diese Struktur sieht so aus (man sollte es als Zeichnung mit Pfeilen darstellen) und die ist überall auf der Welt gleich:
1. Feststellung eines Unterhaltsanspruches
2. Vollstreckbarmachung des Geldbetrages aus dem Anspruch: Titel anfertigen.
3. Vorbereitung der tatsächlichen Vollstreckung beim Schuldner, wenn nicht bezahlt wird.
4. Vollstreckung.
Man kann das noch weiter ausdifferenzieren. Aber nur ein Punkt aus dieser Kette muss umfallen und die ganze Geschichte bricht zusammen. Ist der Schuldner in Deutschland, fällt Punkt 3 sehr kurz und einfach aus, der Rest geht den bekannten Gang, der hier im Forum oft besprochen wurde.
Ist der Pflichtige im Ausland, dann finden die Punkte 1 und 2 finden immer am Ort des Unterhaltsberechtigten statt und richten sich nach dem Recht seines Aufenthaltslandes - Deutschland in unserem Fall. Punkte 3 und 4 beim Unterhaltspflichtigen nach dem Recht des Landes, in dem er sich befindet. Manche Länder verlangen auch eine nochmalige Beleuchtung der Punkte 1 und 2 nach Landesrecht, um in Punkt 3 eintreten zu können. Der neue EU-Vollstreckungstitel zielt auf diese Prüfung (wird komplett überflüssig) und Punkt 3 ab und will ihn so durchschlagend machen wie in Deutschland. Das wird teilweise auch gelingen. An Punkt 4 kommt jedoch keiner ran, da lassen sich die Länder (noch?) nicht reinreden und darin liegt die Stärke von Ländern wie Spanien.
Ausserdem wird an Punkt 1 angesetzt, zur Feststellung eines Anspruchs gegen jemand muss dieser jemand nämlich erst einmal rechtlich gesehen existieren. Für die Suche nach Unterhaltspflichtigen wurden die neuen Behörden eingerichtet. Auch diesem Vorhaben sind Grenzen gesetzt.
Ein Tip, falls Verbesserungsvorschläge erwünscht sind:
Lege die logische Struktur der Vollstreckung offen und erkläre die Vorteile von Spanien entlang dieser Linie. Dann kannst du auch anschaulich zeigen, wieso Veränderungen durch die jüngste Reform nicht greifen.
Diese Struktur sieht so aus (man sollte es als Zeichnung mit Pfeilen darstellen) und die ist überall auf der Welt gleich:
1. Feststellung eines Unterhaltsanspruches
2. Vollstreckbarmachung des Geldbetrages aus dem Anspruch: Titel anfertigen.
3. Vorbereitung der tatsächlichen Vollstreckung beim Schuldner, wenn nicht bezahlt wird.
4. Vollstreckung.
Man kann das noch weiter ausdifferenzieren. Aber nur ein Punkt aus dieser Kette muss umfallen und die ganze Geschichte bricht zusammen. Ist der Schuldner in Deutschland, fällt Punkt 3 sehr kurz und einfach aus, der Rest geht den bekannten Gang, der hier im Forum oft besprochen wurde.
Ist der Pflichtige im Ausland, dann finden die Punkte 1 und 2 finden immer am Ort des Unterhaltsberechtigten statt und richten sich nach dem Recht seines Aufenthaltslandes - Deutschland in unserem Fall. Punkte 3 und 4 beim Unterhaltspflichtigen nach dem Recht des Landes, in dem er sich befindet. Manche Länder verlangen auch eine nochmalige Beleuchtung der Punkte 1 und 2 nach Landesrecht, um in Punkt 3 eintreten zu können. Der neue EU-Vollstreckungstitel zielt auf diese Prüfung (wird komplett überflüssig) und Punkt 3 ab und will ihn so durchschlagend machen wie in Deutschland. Das wird teilweise auch gelingen. An Punkt 4 kommt jedoch keiner ran, da lassen sich die Länder (noch?) nicht reinreden und darin liegt die Stärke von Ländern wie Spanien.
Ausserdem wird an Punkt 1 angesetzt, zur Feststellung eines Anspruchs gegen jemand muss dieser jemand nämlich erst einmal rechtlich gesehen existieren. Für die Suche nach Unterhaltspflichtigen wurden die neuen Behörden eingerichtet. Auch diesem Vorhaben sind Grenzen gesetzt.