17-07-2009, 11:43
(17-07-2009, 10:29)p schrieb: Der neue EU-Vollstreckungstitel zielt auf diese Prüfung (wird komplett überflüssig) und Punkt 3 ab und will ihn so durchschlagend machen wie in Deutschland. Das wird teilweise auch gelingen. An Punkt 4 kommt jedoch keiner ran, da lassen sich die Länder (noch?) nicht reinreden und darin liegt die Stärke von Ländern wie Spanien.
Das wird auch später nicht funktionieren.
Jetzt ist es Deutschland, das lautstark fordert, dass die Vollstreckungen ohne Prüfung auch in anderen Ländern der EU vollzogen werden.
Jetzt mal ein fiktives () Beispiel, fiktiv deshalb, weil ich natürlich keine Ahnung von türkischen Gesetzen habe.....
Die Türkei wird bald in der EU sein. Ich selbst betrachte das als Fakt.
Eine türkische Frau wird wegen Ehebruch zu einer sehr hohen Geldstrafe verurteilt, lebt aber mittlerweile in Deutschland
3x darf man raten, wer als erstes schreien wird, dass man nicht so einfach Vollstreckungen aus anderen EU-Ländern ohne vorheriger Prüfung durchführen kann
Deutschland begeht seit Jahren den Fehler die eigene Kultur und die eigenen Gesetze als Massstab für die restliche Welt anzusehen und ist empört, wenn man das in anderen Ländern nicht so sieht.
Das Gegenbeispiel ist, dass ein türkischer Mann nach einer Scheidung in Deutschland, weil ihn seine Frau betrogen hat, wieder in der Türkei lebt. Es wird doch niemand allen ernstes glauben, dass die Türkei gegen den betrogenen Türken Vollstreckungen aus Germanistan umsetzen wird, die noch dazu der Frau, die ihn betrogen hat, zugute kommen würden???
Im Endeffekt, also in sehr vielen Jahren, muss es zwangsläufig zu einer Annäherung der rechtlichen Bestimmungen der EU-Länder kommen. Beim Thema Unterhaltsrecht werden die Länder, die am meisten vom Geld der Bürger zu verlieren haben, das sind Deutschland und Österreich, am lautesten versuchen sich dagegen zu wehren. - Wird aber nicht ewig was bringen.