24-04-2017, 13:43
Zitat:Wichtig zum Geltendmachen ist meist auch eine Selbstbehalterhöhung durch die erhöhten Wohnkosten wegen Umgang bzw. WM-Kind. D.h. die den für 1Person angesetzten Ansatz von 380€ in der DüssTab übersteigenden Mietkosten.Gilt dies auch wenn man noch ein Kind aus erster Beziehung hat was komplett bei einem lebt? Ich muss hier auch ein zusätzliches Zimmer unterhalten. Und falls ja, über welche Summen sprechen wir hier?