25-04-2017, 10:48
Da sind unheimlich viele offene Fragen, so dass du das weitere Vorgehen am Besten mit einem Anwalt klärst. An welchem Gericht warst du zuletzt überhaupt? An einem Landgericht oder schon Oberlandesgericht?
Nur in paar grundsätzliche Punkte: Strafen kommen alle auch ins Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus diesem Register. Da steht aber nicht alles drin. Nicht drin stehen zum Beispiel, obwohl es im Bundeszentralregister sehr wohl drinsteht:
- erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze sind
- erstmalige Freiheitsstrafen bis zu 3 Monate
- ein paar Sachen, die mit Betäubungsmittelabhängigkeit zu tun haben
- Jugendendstrafen bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt.
Revision: Muss innerhalb einer Woche eingelegt werden. Ist die schon vorbei, dann schliesse die Akten. Alles gegessen. Bei einer Revision gehts nicht mehr um Tatsachen, es geht nur noch um die rechtliche Richtigkeit des angefochtenen Urteils. Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler.
Nur in paar grundsätzliche Punkte: Strafen kommen alle auch ins Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus diesem Register. Da steht aber nicht alles drin. Nicht drin stehen zum Beispiel, obwohl es im Bundeszentralregister sehr wohl drinsteht:
- erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze sind
- erstmalige Freiheitsstrafen bis zu 3 Monate
- ein paar Sachen, die mit Betäubungsmittelabhängigkeit zu tun haben
- Jugendendstrafen bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt.
Revision: Muss innerhalb einer Woche eingelegt werden. Ist die schon vorbei, dann schliesse die Akten. Alles gegessen. Bei einer Revision gehts nicht mehr um Tatsachen, es geht nur noch um die rechtliche Richtigkeit des angefochtenen Urteils. Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler.