25-04-2017, 12:31
Wenn Ex bei jemand anders lebt, dann entsteht dort doch eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft.
Dann ist zwar der Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht verwirkt aber der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten ist nicht mehr gefährdet, also kein Fall mehr fürs StGB?
Warum konnte Ex nicht arbeiten und ihren eigenen Lebensbedarf verdienen?
An sich ist mir der 170er bisher nur wegen KU bekannt. Aus dem Wortlaut würde er auch für TU gelten, bist wohl der einzige "Anwendungsfall"!
Dann ist zwar der Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht verwirkt aber der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten ist nicht mehr gefährdet, also kein Fall mehr fürs StGB?
Warum konnte Ex nicht arbeiten und ihren eigenen Lebensbedarf verdienen?
An sich ist mir der 170er bisher nur wegen KU bekannt. Aus dem Wortlaut würde er auch für TU gelten, bist wohl der einzige "Anwendungsfall"!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)