25-04-2017, 19:20
(25-04-2017, 10:48)p__ schrieb: Da sind unheimlich viele offene Fragen, so dass du das weitere Vorgehen am Besten mit einem Anwalt klärst. An welchem Gericht warst du zuletzt überhaupt? An einem Landgericht oder schon Oberlandesgericht?
Nur in paar grundsätzliche Punkte: Strafen kommen alle auch ins Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus diesem Register. Da steht aber nicht alles drin. Nicht drin stehen zum Beispiel, obwohl es im Bundeszentralregister sehr wohl drinsteht:
- erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze sind
...
Landgericht war es. Mein RA meint ich habe zu zahlen, keine weiteren Möglichkeiten. Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass er aus Faulheit oder angenommenen Finanzschwäche von mir etwas verschweigt. Ich denke da an die ganz hohen Instanzen wie Bundesgerichtshof oder Verfassungsgericht. Ja, mit sind die Promillen-Raten für die Anträge dort bekannt. Aber die Frage ob §1579 BGB überhaupt gilt oder ersatzlos gestrichen werden soll finde ich schon spannend. Die hohen Richter sollten sie klären
Ich habe 150 Tagessätze bekommen. Offen ist immer noch die Frage mit der Vollstreckung. Kann ich zum Beispiel bei der Passkontrolle angehalten werden? Kann ich ersatzweise in den Bau kommen, wenn ich nicht zahle?