25-04-2017, 21:07
Zumindest ist jetzt klar, dass eine Diskussion um die Revisionsbegründung in deinem speziellen Fall nichts mehr bringt. Die Frage nach dem Führungzeugnis wurde bereits beantwortet. 150 Tagessätze tauchen sowohl im Bundeszentralregister als auch im Führungszeugnis auf - ja, bist bist vorbestraft.
Geldstrafen werden selbstverständlich auch per Gerichtsvollzieher eingetrieben. Kann er nicht genug pfänden, wird gemäss § 43 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, ein Tagessatz = 1 Tag Gefängnis. Du hast keine Wahl zwischen zahlen und ins Gefängnis gehen. Kein Geld eintreibbar = Du musst ins Gefängnis. Geld eintreibbar = Strafzahlung.
Instanzen haben sich erledigt. Revisionsfrist ist vorbei. Du bist rechtkräftig verurteilt. Berufung (den Unterschied zwischen Revision und Berufung erkläre ich jetzt nicht, Google ist dein Freund) geht sowieso nur bei Amtsgerichtsurteilen.
Geldstrafen werden selbstverständlich auch per Gerichtsvollzieher eingetrieben. Kann er nicht genug pfänden, wird gemäss § 43 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, ein Tagessatz = 1 Tag Gefängnis. Du hast keine Wahl zwischen zahlen und ins Gefängnis gehen. Kein Geld eintreibbar = Du musst ins Gefängnis. Geld eintreibbar = Strafzahlung.
Instanzen haben sich erledigt. Revisionsfrist ist vorbei. Du bist rechtkräftig verurteilt. Berufung (den Unterschied zwischen Revision und Berufung erkläre ich jetzt nicht, Google ist dein Freund) geht sowieso nur bei Amtsgerichtsurteilen.