26-04-2017, 19:29
Hi,
kurz und knapp, da ich per Suchfunktion nicht fündig geworden bin:
Ein sorgeberechtigter Elternteil ist auf dem Einwohnermeldeamt grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt, d.h. er darf eine Um- bzw. Anmeldung des gemeinsamen Kindes alleine ohne Zustimmung des anderen vornehmen.
Wie ist es, wenn man als Sorgeberechtigter dem Einwohnermeldeamt vorsorglich schriftlich mitteilt, diesem "Umzug" durch den anderen Sorgeberechtigten nicht zuzustimmen?
Darf Mama/Papa, dann alleine das Kind trotzdem legal anmelden?
Nach meinem Rechtsverständnis NEIN.
Wer weiß es genau? Frage geht wohl ins Verwaltungsrecht.
Danke & Grüße
kurz und knapp, da ich per Suchfunktion nicht fündig geworden bin:
Ein sorgeberechtigter Elternteil ist auf dem Einwohnermeldeamt grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt, d.h. er darf eine Um- bzw. Anmeldung des gemeinsamen Kindes alleine ohne Zustimmung des anderen vornehmen.
Wie ist es, wenn man als Sorgeberechtigter dem Einwohnermeldeamt vorsorglich schriftlich mitteilt, diesem "Umzug" durch den anderen Sorgeberechtigten nicht zuzustimmen?
Darf Mama/Papa, dann alleine das Kind trotzdem legal anmelden?
Nach meinem Rechtsverständnis NEIN.
Wer weiß es genau? Frage geht wohl ins Verwaltungsrecht.
Danke & Grüße