(26-04-2017, 20:21)Maestro schrieb: ... was direkt zur nächsten Frage führt: Kann ein Familiengerichtsverfahren an einem Ort stattfinden, an dem weder Eltern noch Kinder gemeldet und wohnhaft sind?
Auf keinen Fall. Woanders gibt es keine Zuständigkeit.
Das Ordnungsamt prüft die Berechtigung. Die kannst Du der Mutter nicht einfach absprechen. Das kann ggf. der Familienrichter auf Antrag.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka