27-04-2017, 07:16
Hallo zusammen!
Es gibt gute Neuigkeiten und ich möchte dem Forum Feedback geben um aus meinem Fall Infos für die Zukunft ableiten zu können.
Die gute Neuigkeit zuerst: Ich bleibe in Stufe 4 dank der Hilfe hier. Es wurde dank dem BGH Urteil von 2012 mein Bausparvertrag anerkannt. Dieser war ausschlaggebend um nicht hochgestuft zu werden.
Vorgehensweise war wie folgt:
JA hat vom Dezember-Lohnzettel das Jahresbrutto genommen und davon die Jahressumme an Steuern und Sozialversicherungen abgezogen, durch 12 geteilt um das durchschnittliche Monatsnetto zu ermitteln. Dazu addiert wurde 1/12 des Lohnsteuerjahresausgleichs.
Bereinigen konnte ich mittels:
-Altersvorsorge Riestervertrag
-Altersvorsorge betriebl. Pensionskasse
-Altersvorsorge Bausparvertrag (dank Hinweis auf BGH Az. XII ZR 22/10 vom 11. Januar 2012)
Diese drei Positionen haben ziemlich genau die maximal möglichen 4 % meines Monatsbruttos ausgeschöpft.
-Beiträge zu Berufsverbänden
-Steuerberatungskosten
-Umgangskosten (da die KM nach der Trennung über 100 km weit weg zog, es wurden die gefahrenen Kilometer mit dem aktuellen Benzinpreis gerechnet)
-berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten zur Arbeit. 30 Cent/km, 20 Cent/km ab dem 31. Kilometer. Dies brachte mir wesentlich mehr als die pauschalen 5 % vom Netto. Hätte ich keinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, wären mir 25 % von den Fahrtkosten gestrichen worden. Das wäre für mich übrigens besser gewesen.
NICHT anerkannt wurden:
-Kontoführungsgebühr (dies wäre im Selbstbehalt des UH-pflichtigen schon enthalten)
In Summe konnte ich somit um über 600 € bereinigen und in Stufe 4 bleiben. Ziel erreicht!
Danke an alle die mitgeholfen haben!
Es gibt gute Neuigkeiten und ich möchte dem Forum Feedback geben um aus meinem Fall Infos für die Zukunft ableiten zu können.
Die gute Neuigkeit zuerst: Ich bleibe in Stufe 4 dank der Hilfe hier. Es wurde dank dem BGH Urteil von 2012 mein Bausparvertrag anerkannt. Dieser war ausschlaggebend um nicht hochgestuft zu werden.
Vorgehensweise war wie folgt:
JA hat vom Dezember-Lohnzettel das Jahresbrutto genommen und davon die Jahressumme an Steuern und Sozialversicherungen abgezogen, durch 12 geteilt um das durchschnittliche Monatsnetto zu ermitteln. Dazu addiert wurde 1/12 des Lohnsteuerjahresausgleichs.
Bereinigen konnte ich mittels:
-Altersvorsorge Riestervertrag
-Altersvorsorge betriebl. Pensionskasse
-Altersvorsorge Bausparvertrag (dank Hinweis auf BGH Az. XII ZR 22/10 vom 11. Januar 2012)
Diese drei Positionen haben ziemlich genau die maximal möglichen 4 % meines Monatsbruttos ausgeschöpft.
-Beiträge zu Berufsverbänden
-Steuerberatungskosten
-Umgangskosten (da die KM nach der Trennung über 100 km weit weg zog, es wurden die gefahrenen Kilometer mit dem aktuellen Benzinpreis gerechnet)
-berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten zur Arbeit. 30 Cent/km, 20 Cent/km ab dem 31. Kilometer. Dies brachte mir wesentlich mehr als die pauschalen 5 % vom Netto. Hätte ich keinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, wären mir 25 % von den Fahrtkosten gestrichen worden. Das wäre für mich übrigens besser gewesen.
NICHT anerkannt wurden:
-Kontoführungsgebühr (dies wäre im Selbstbehalt des UH-pflichtigen schon enthalten)
In Summe konnte ich somit um über 600 € bereinigen und in Stufe 4 bleiben. Ziel erreicht!
Danke an alle die mitgeholfen haben!
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt