27-04-2017, 08:22
@maestro:
also...
1. mütter dürfen alles...- wenn ex auszieht mit kind, sofort antrag auf ABR beim letzten wohnort (familiengericht)
du mußt aber in der lage sein, das kind zu betreuen, möglichst wenig fremdbetreuung
2. wenn ex ohne deine schriftliche genehmigung auszieht und das kind mitnimmt, handelt sie rechtswidrig
3. du kannst die mama ganz schön ärgern, in dem du dich mit erstwohnsitz AUCH bei ihr anmeldest....dann brauchst
kein KU und TU zu zahlen. das hat ein bekannter von mir gemacht, die alte hat gekocht....das gericht war sauer...aber
keiner kann ihn zwingen, sich abzumelden....
bleib rational!
bb
netlover
also...
1. mütter dürfen alles...- wenn ex auszieht mit kind, sofort antrag auf ABR beim letzten wohnort (familiengericht)
du mußt aber in der lage sein, das kind zu betreuen, möglichst wenig fremdbetreuung
2. wenn ex ohne deine schriftliche genehmigung auszieht und das kind mitnimmt, handelt sie rechtswidrig
3. du kannst die mama ganz schön ärgern, in dem du dich mit erstwohnsitz AUCH bei ihr anmeldest....dann brauchst
kein KU und TU zu zahlen. das hat ein bekannter von mir gemacht, die alte hat gekocht....das gericht war sauer...aber
keiner kann ihn zwingen, sich abzumelden....
bleib rational!
bb
netlover