1. Bei nicht-Zahlen in meinem Fall kommt automatisch ein Haftbefehl. Auch dann , wenn ich KU zumindest teilweise weiter bediene
2. Dieser Haftbefehl ist automatisch ein EU-Haftbefehl
Richtig? Scheint sich einiges geändert zu haben, in der letzten Zeit. Ich dachte die Haftbefehle bei Unterhaltssachen gelten nicht europaweit. Oder galt es für die Fahndungen, wegen Adressfeststellung?
Kann man die beiden oberen Punkte irgendwo verifizieren? Auf meinen Anwalt ist hier kein Verlass, ein Volldepp
Was passiert, wenn ich jetzt keinen KU mehr zahle, da ich nur Mittel für die Raten-Zahlung der Geldstrafe habe?
2. Dieser Haftbefehl ist automatisch ein EU-Haftbefehl
Richtig? Scheint sich einiges geändert zu haben, in der letzten Zeit. Ich dachte die Haftbefehle bei Unterhaltssachen gelten nicht europaweit. Oder galt es für die Fahndungen, wegen Adressfeststellung?
Kann man die beiden oberen Punkte irgendwo verifizieren? Auf meinen Anwalt ist hier kein Verlass, ein Volldepp
Was passiert, wenn ich jetzt keinen KU mehr zahle, da ich nur Mittel für die Raten-Zahlung der Geldstrafe habe?