17-07-2009, 19:42
Um es noch zu konkretisieren:
Deutschland war es (und auch Österreich), die bei der Erstellung der neuen EU Unterhaltsverordung verlangt haben, das auch das Vollstreckungsgestz des Landes gelten soll, in dem der Berechtigte lebt. Die wussten schon warum sie das verlangt hatten. Aber hier haben alle anderen geschlossen abgelehnt weil es in innerstaatliche Angelegenheiten eingreift. Das wurde dann wieder fallen gelassen.
Und genau hier setze ich an, was durch dieses Schlupfloch möglich ist.
@p
Ich habe alles in Kapitel untergeordnet und auch ein Kapitel beschäftigt sich nur mit dem EU Abkommen, was da ausbaldowert wurde.
gleichgesinnter
Deutschland war es (und auch Österreich), die bei der Erstellung der neuen EU Unterhaltsverordung verlangt haben, das auch das Vollstreckungsgestz des Landes gelten soll, in dem der Berechtigte lebt. Die wussten schon warum sie das verlangt hatten. Aber hier haben alle anderen geschlossen abgelehnt weil es in innerstaatliche Angelegenheiten eingreift. Das wurde dann wieder fallen gelassen.
Und genau hier setze ich an, was durch dieses Schlupfloch möglich ist.
@p
Ich habe alles in Kapitel untergeordnet und auch ein Kapitel beschäftigt sich nur mit dem EU Abkommen, was da ausbaldowert wurde.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum