04-05-2017, 17:14
@pillepalle:
Für den Versorgungsausgleich = Renten-Ausgleich ist Stichtag Einreichung der Scheidung.
Dabei kommt es bei der Höhe, welche Deiner Ex zusteht auf die genaue Ehezeit an!
Eheschließung bis Einreichung der Scheidung.
Bei uns war es gut! Beziehung ging knapp 28 Jahre ABER Ehe "nur" knapp 15 Jahre... Sie bekommt von IHM "nur" 170 Euro seiner Rente ab ... mehr hat sie in unserem Fall auch wirklich nicht verdient...
In dieser Ehe-Zeit kommt es dann ganz genau auf die Ansprüche BEIDER Ehegatten gegenüber der Rentenversicherung an.
Beispiel:
ER hat in dieser Zeit eine Renten-Anwartschaft in Höhe von 1500 Euro erworben und SIE (durch Zeiten der Kindererziehung usw.) "nur" 300 Euro.
Dann hat SIE einen Anspruch gegen SEINE Rente in Höhe von 750 Euro und ER einen Anspruch gegen IHRE Rente in Höhe von 150 Euro.
Summa summarum erhält SIE 750 Euro Rente + 150 Euro Rente bei Renteneintritt PLUS das, was außerhalb der Ehezeit zusammenkommt und ER erhält 750 Euro Rente + 150 Euro Rente PLUS das, was außerhalb der Ehezeit zusammenkommt. Meist haben die Ehemänner da bereits vor und nach der Ehezeit deutlich mehr einbezahlt!
Für den Versorgungsausgleich = Renten-Ausgleich ist Stichtag Einreichung der Scheidung.
Dabei kommt es bei der Höhe, welche Deiner Ex zusteht auf die genaue Ehezeit an!
Eheschließung bis Einreichung der Scheidung.
Bei uns war es gut! Beziehung ging knapp 28 Jahre ABER Ehe "nur" knapp 15 Jahre... Sie bekommt von IHM "nur" 170 Euro seiner Rente ab ... mehr hat sie in unserem Fall auch wirklich nicht verdient...
In dieser Ehe-Zeit kommt es dann ganz genau auf die Ansprüche BEIDER Ehegatten gegenüber der Rentenversicherung an.
Beispiel:
ER hat in dieser Zeit eine Renten-Anwartschaft in Höhe von 1500 Euro erworben und SIE (durch Zeiten der Kindererziehung usw.) "nur" 300 Euro.
Dann hat SIE einen Anspruch gegen SEINE Rente in Höhe von 750 Euro und ER einen Anspruch gegen IHRE Rente in Höhe von 150 Euro.
Summa summarum erhält SIE 750 Euro Rente + 150 Euro Rente bei Renteneintritt PLUS das, was außerhalb der Ehezeit zusammenkommt und ER erhält 750 Euro Rente + 150 Euro Rente PLUS das, was außerhalb der Ehezeit zusammenkommt. Meist haben die Ehemänner da bereits vor und nach der Ehezeit deutlich mehr einbezahlt!