04-05-2017, 18:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2017, 18:21 von pillepalle.)
(04-05-2017, 17:07)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Du bekommst lediglich einen hälftigen Kinder-Freibetrag bei der Steuererklärung bzw. in der Lohnabrechnung.
Bringt jedoch nicht viel.
bringt das überhaupt was?
ist es nicht so dass das bei der Einkommensteuererklärung sowieso alles zusammengerechnet wird?
somit würde es nichts bringen, wäre quasi nur ein "Vorschuss..."
lasse mich aber gerne belehren, bin mit dem Steuerdschungel nicht so warm.
(04-05-2017, 17:07)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Was Dir Steuervorteile bringt und auch VOR der Einkommensteuererklärung im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrags Wirkung auf Dein Netto haben kann ist:
- Anlage U (Unterhalt an KM)
ist der Unterhalt absetzbar?
ich meinte hier im Forum in der FAQ was gefunden zu haben dass der Unterhalt nicht absetzbar ist?
danke mal an alle.