05-05-2017, 09:12
So, hatten (hoffentlich) klärendes Gespräch mit dem Anwalt.
Neuer Brief:
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Zitat:Sehr geehrte Frau Kollegin RATTE,
in vorstehender Angelegenheit zeige ich Ihnen die weitere Vertretung des
Herrn Blumentopferde an.
Im Hinblick auf die Unterhaltsangelegenheit verhält es sich dennoch so,
dass der Unterhaltstitel zu korrigieren ist. Es kommt im Übrigen auch auf
das eigene Einkommen der Kinder an. Kind 2 ist nun 18 Jahre alt
und kann nicht mehr von der Kindsmutter vertreten werden.
Ich darf Sie insofern höflichst auffordern
innerhalb der nächsten 14 Tage
den Unterhaltstitel hinsichtlich des Kindes Kind 2 entwertet
herauszugeben, die Einkommensverhältnisse von Kind 2, insbesondere aus der Erbschaft,
darzulegen, sowie auch die Einkommensverhältnisse der Mutter. Es dürfte bekannt sein, dass hier
ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht, der sich auch auf die Auskunfts- und
Belegvorlage durch die Kindsmutter bezieht. Anderweitig wäre diese sodann gezwungen in einem
Abänderungsverfahren, sollte sie vorher keine Auskunft geben, die Auskunft zu erteilen. Ich gehe
davon aus, dass dies nicht notwendig sein müsste.
Mit freundlichen Grüßen