06-05-2017, 14:54
Frau veröffentlicht Bild mit neuem Lebensgefährten in "inniger Vertrautheit" bei Facebook, erst dann trennt sie sich vom Ehemann. Amtsgericht Lemgo (Az. 8 F 43/15) verweigert Verwirkung Ehegattenunterhalt. Volltext: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/detmo...50608.html
Auch 14 Monate später nicht wegen verfestigter Lebensgemeinschaft. Das reiche "nicht aus, um eine langfristige Planung für eine gemeinsame Zukunft feststellen zu können." Das sei erst nach zwei bis drei Jahren anzunehmen. Das OLG Brandenburg (Az. 13 UF 1/13) sieht sogar erst nach fünf Jahren einen Verwirkungsgrund, obwohl man fröhlich gemeinsame Urlaube, Freizeit, Familienfeste mit Familienangehörigen feiert.
Also: Facebook reicht nicht aus, es muss schon poppen.de sein (Link kann unbesorgt aufgerufen werden).
Auch 14 Monate später nicht wegen verfestigter Lebensgemeinschaft. Das reiche "nicht aus, um eine langfristige Planung für eine gemeinsame Zukunft feststellen zu können." Das sei erst nach zwei bis drei Jahren anzunehmen. Das OLG Brandenburg (Az. 13 UF 1/13) sieht sogar erst nach fünf Jahren einen Verwirkungsgrund, obwohl man fröhlich gemeinsame Urlaube, Freizeit, Familienfeste mit Familienangehörigen feiert.
Also: Facebook reicht nicht aus, es muss schon poppen.de sein (Link kann unbesorgt aufgerufen werden).