09-05-2017, 10:17
Ist leider richtig, wegen Rückständen kann die Herausgabe des Titels verweigert werden. Den Titel braucht man nicht nur für laufenden Unterhalt, sondern auch um Rückstände aus diesem Titel zu vollstrecken. In diesem Fall muss der Pflichtige nicht den Titel selbst, sondern die Titelhöhe angreifen, damit nicht noch weitere Schulden auflaufen.
Hat man nicht vor, Rückstände zu begleichen und lebt stattdessen mit den aufgeschobenen Schulden, kann man sich das auch sparen. Man kann auf Verwirkung spekulieren, weil anhaltende Vollstreckungsversuch den Gläubiger Geld kosten und nach einigen Jahren Ruhe Verwirkung eintritt.
Hat man nicht vor, Rückstände zu begleichen und lebt stattdessen mit den aufgeschobenen Schulden, kann man sich das auch sparen. Man kann auf Verwirkung spekulieren, weil anhaltende Vollstreckungsversuch den Gläubiger Geld kosten und nach einigen Jahren Ruhe Verwirkung eintritt.