09-05-2017, 15:07
(09-05-2017, 14:04)p__ schrieb: 1. Alles rechtzeitig bezahlen oderPunkt 1 kann eine mutwillige/böswillige oder "Ups, da habe ich den Eingang wohl nicht gesehen"-Pfändung nicht verhindern. Selbiges gilt für Gehaltspfändungen. Mit Titel an der Backe wurde auch ich trotz pünktlichtser Zahlung über Jahre hinweg einfach mal aus prozesstaktischen (oder Rache) Gründen gepfändet.
Aber ansonsten stimmt die Nachricht: Nicht angreifbar machen.