10-05-2017, 10:42
Hallo zusammen,
noch so ein Thema, zu dem ich nichts Genaues im Forum bisher gefunden habe.
Wann hat die Exe mitsamt Kind(ern) den sog. "gewöhnlichen Aufenthalt" begründet?
... und welche Mittel hat Mann um dies zu verhindern und zu verzögern?
Solange dieser nicht gegeben ist, kann sie ja auch keine Gerichtsanträge einreichen und jede Gerichtsverhandlung müßte wegen Nicht-Zuständigkeit platzen.
OK, lacht mich aus - bin das naive Greenhorn mit seinen Ansichten
Also bitte schlaut mich auf.
Ich habe bald eine GV und will diesen Einwand vorbringen. In meinem konkreten Fall sind es jetzt knapp 8 Wochen seit dem eigenmächtigen Umzug und dem "Kinderklau".
Danke Euch!
Grüße
noch so ein Thema, zu dem ich nichts Genaues im Forum bisher gefunden habe.
Wann hat die Exe mitsamt Kind(ern) den sog. "gewöhnlichen Aufenthalt" begründet?
... und welche Mittel hat Mann um dies zu verhindern und zu verzögern?

Solange dieser nicht gegeben ist, kann sie ja auch keine Gerichtsanträge einreichen und jede Gerichtsverhandlung müßte wegen Nicht-Zuständigkeit platzen.
OK, lacht mich aus - bin das naive Greenhorn mit seinen Ansichten

Ich habe bald eine GV und will diesen Einwand vorbringen. In meinem konkreten Fall sind es jetzt knapp 8 Wochen seit dem eigenmächtigen Umzug und dem "Kinderklau".
Danke Euch!
Grüße