11-05-2017, 13:15
(11-05-2017, 09:06)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: das FamGer hat einen Beschluss erlassen, dass die KM hinsichtlich des ABR-Verfahrens auf eine Borderline-/Persönlichkeitsstörung begutachtet werden muss!Das ist doch mal eine sehr gute Nachricht !
So weit schaffen es viele Trennungsväter erst gar nicht.
Wenn die Gutachterin nun auch noch ausreichend qualifiziert und Feminismusfrei ist, gibt es eine echte Chance auf das ABR.
Hoffentlich ist es dann nicht schon zu spät für die kleine Tochter.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel