15-05-2017, 11:57
Noch ein Schreiben meines Anwalts:
Zitat:Sehr geehrte Frau Kollegin RATTE,
in vorstehender Angelegenheit muss ich nochmals auf die Sache zurückkommen.
Es wurde Ihnen nicht mitgeteilt, dass Kind 2 BAföG in Höhe von 200 € monatlich bezieht.
Des Weiteren wurde hinsichtlich der Erbschaft, der Mieteinnahmen als auch
der Zinseinnahmen nichts mitgeteilt. Es ergibt sich auch aus der Lohnabrechnung nicht, inwieweit die Kindsmutter Zulagen, insbesondere ein 13. Gehalt erhält.
Ich darf Sie insofern höflichst bitten die Lohnabrechnungen der vergangenen 12 Monate, mithin von Mai 2016 bis einschließlich April 2017, vorzulegen. Nur dann kann eine korrekte Berechnung durchgeführt werden.
MFG