16-05-2017, 21:58
Ich habe mir das Urteil nochmals angeschaut. Es bleibt bei "Unterhaltspflichtsverlätzung in 2 Fällen" - so wird es auch im Führungszeugnis stehen. Obwohl genug Geld da war für den KU. Zwar aus Pfändungen, aber immerhin. Über 100% DDT
Die Staatsanwältin meinte im Gerichtssaal diese Zahlungen "zählen nicht", da nicht freiwillig. Die Richterin war anscheinend auch dieser Meinung. Das Geld wurde, wenn überhaupt, für den Schuldenabbau beim TU angerechnet. Mein Verweis aus einen § aus BGB, wonach KU vorrängig zu bedienen ist, blieb irgendwie unbeachtet...
Echt skandalös diese Geschichte.
Was meint Ihr, soll ich noch mit BGH (und evtl. EGMR) probieren? Oder sein lassen?
Die Staatsanwältin meinte im Gerichtssaal diese Zahlungen "zählen nicht", da nicht freiwillig. Die Richterin war anscheinend auch dieser Meinung. Das Geld wurde, wenn überhaupt, für den Schuldenabbau beim TU angerechnet. Mein Verweis aus einen § aus BGB, wonach KU vorrängig zu bedienen ist, blieb irgendwie unbeachtet...
Echt skandalös diese Geschichte.
Was meint Ihr, soll ich noch mit BGH (und evtl. EGMR) probieren? Oder sein lassen?