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Nach Krankengeld, ALG 2?
#8
Moin.

Ich beziehe ALG und habe einen Antrag auf aufstockende Leistungen gestellt, da dass ALG nicht reicht meiner Unterhaltsverpflichtung gemäß Titulierung nachzukommen. Die Sachbearbeiterin bei Antragsabgabe sagte, dass die Unterhaltsverpflichtung zumindest bis Ablauf des ALG berücksichtigt wird bzw. solange ich Aufstocker bin. Aus diesem Grund riet sie mir, den Unterhaltstitel weiter zu bedienen und keine Abänderung zu beantragen.

Heute habe ich zwei Briefe vom Jobcenter erhalten:

- Aufforderung zur Mitwirkung: Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen und Beantragen Sie bitte die Neufestsetzung des Titels gem. der Selbstbehalte

- Ausfüllen der Anlage EK und VM

Die Anlagen EK und VM hatte ich eigentlich schon ausgefüllt, mache ich also nochmal. Die Kontoauszüge die beweisen dass ich den Unterhaltstitel bedient habe hatte ich bis einschließlich Mai auch schon eingereicht, mache ich auch noch mal.

Aber: Wenn ich bei der Beistandschaft Antrag auf herabsetzung des Titel beantrage, dann werde ich die Kündigung der Umgangsregelung kassieren, die beispielsweise die Fahrtkostenteilung und andere für mich positive Dinge enthält.

Erschwerend kommt hinzu dass ich die letzten beiden Monate, trotz ALG, den vollen Unterhalt gezahlt habe, in dem Glauben was mir die Sachbearbeiterin gesagt hat. Ich habe jetzt kein Geld mehr. Vielleicht würde es noch reichen, um für Juni den vollen Betrag zu leisten und mich zu versorgen. Spätestens ab Juli werd ich mich dann entscheiden müssen ob ich Miete oder Unterhalt zahle.

Jemand eine Idee?
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Nach Krankengeld, ALG 2? - von OutOfMyMind - 02-01-2017, 17:19
RE: Nach Krankengeld, ALG 2? - von p__ - 02-01-2017, 17:49
RE: Nach Krankengeld, ALG 2? - von OutOfMyMind - 02-01-2017, 18:08
RE: Nach Krankengeld, ALG 2? - von Bruno - 02-01-2017, 19:43
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RE: Nach Krankengeld, ALG 2? - von OutOfMyMind - 30-03-2017, 16:16
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RE: Nach Krankengeld, ALG 2? - von OutOfMyMind - 14-08-2017, 15:03
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RE: Nach Krankengeld, ALG 2? - von hans2000 - 14-08-2017, 16:38
RE: Nach Krankengeld, ALG 2? - von OutOfMyMind - 14-08-2017, 18:46

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