19-05-2017, 13:12
@Sixteen Tons, danke erstmal für Deinen ausführlichen Text.
Ich zitiere den genauen Wortlaut des Schreibens:
Aufforderung zur Mitwirkung
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden noch benötigt:
- Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen im Zeitraum Januar - Mai 2017 (Kontoauszüge)
- Beantragen Sie bitte eine Neufestsetzung des Kindesunterhaltes unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.
Dann kommt der Absatz in dem die Selbstbehalte aufgeführt werden. 880 EUR und 1080 EUR.
Bitte reichen Sie die Unterlagen bis 03.06.17 ein.
Am ende steht "beachten Sie folgendes"... Wer Sozialleistungen erhält oder beantragt hat alle Tatachen anzugeben (§60 SGB 1) und Haben Sie zum genannten Termin nicht reagiert kann die Leistung versagt werden (§60,66,67 SGB 1)
Als Anlage liegt eine Gesetzesinformation bei die die genannten Paragrafen des SGB 1 beinhalten
Ich zitiere den genauen Wortlaut des Schreibens:
Aufforderung zur Mitwirkung
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden noch benötigt:
- Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen im Zeitraum Januar - Mai 2017 (Kontoauszüge)
- Beantragen Sie bitte eine Neufestsetzung des Kindesunterhaltes unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.
Dann kommt der Absatz in dem die Selbstbehalte aufgeführt werden. 880 EUR und 1080 EUR.
Bitte reichen Sie die Unterlagen bis 03.06.17 ein.
Am ende steht "beachten Sie folgendes"... Wer Sozialleistungen erhält oder beantragt hat alle Tatachen anzugeben (§60 SGB 1) und Haben Sie zum genannten Termin nicht reagiert kann die Leistung versagt werden (§60,66,67 SGB 1)
Als Anlage liegt eine Gesetzesinformation bei die die genannten Paragrafen des SGB 1 beinhalten