19-05-2017, 13:47
Also doch eine konkrete Aufforderung.
Du kannst ja den Beistand anschreiben und die Aufforderung vom JC in Kopie dazupacken und höflich fragen, ob
eine Unterhaltsanpassung möglich ist. Eine Ausfertigung deines Schreibens an das Jugendamt schickst du dem
JC. Damit bist du deiner Mitwirkungspflicht erst mal nachgekommen. Bei der Antwort an das JC darauf hinweisen, daß es dir nicht zumutbar ist, auf die Entscheidung des Jugendamtes bezgl. des Unterhalts hinzuwarten. Bis zu einer Abänderung besteht die Unterhaltspflicht weiter in Höhe der titulierten Beträge.
Das ist aus meiner Sicht ein reines Entgegenkommen von dir. Wenn du dich aber hier völlig verweigerst, wird das wahrscheinlich in einen Rechtsstreit mit dem JC ausarten und bleibst bis zur Entscheidung weiter pleite. Damit gewinnst du erst mal etwas Zeit und vor allem kommt dann (hoffentlich) das fehlende Geld.
Du kannst ja den Beistand anschreiben und die Aufforderung vom JC in Kopie dazupacken und höflich fragen, ob
eine Unterhaltsanpassung möglich ist. Eine Ausfertigung deines Schreibens an das Jugendamt schickst du dem
JC. Damit bist du deiner Mitwirkungspflicht erst mal nachgekommen. Bei der Antwort an das JC darauf hinweisen, daß es dir nicht zumutbar ist, auf die Entscheidung des Jugendamtes bezgl. des Unterhalts hinzuwarten. Bis zu einer Abänderung besteht die Unterhaltspflicht weiter in Höhe der titulierten Beträge.
Das ist aus meiner Sicht ein reines Entgegenkommen von dir. Wenn du dich aber hier völlig verweigerst, wird das wahrscheinlich in einen Rechtsstreit mit dem JC ausarten und bleibst bis zur Entscheidung weiter pleite. Damit gewinnst du erst mal etwas Zeit und vor allem kommt dann (hoffentlich) das fehlende Geld.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater