19-05-2017, 16:32
(19-05-2017, 16:25)adafeb schrieb: Kann ich nun noch nachträglich vorhandene Schulden (Bildungskredit, abgeschlossen während der Partnerschaft) geltend machen und somit eine Neuberechnung fordern?
Kann ich Einspruch gegen diese Berechnung einlegen? Zu mal ich das innerhalb so kurzer Zeit auch nicht von einem RA prüfen lassen kann.
Was bedeutet der Satz, dass die neue Zahlungsverpflichtung bis zum 08.06.17 festgelegt wird?
Das steht grösstenteils in der faq. Schulden nein, Einspruch nein, das Datum ist das Datum bis zu dem du beurkunden sollst, ansonsten Klage.
Ohne Richter ist alles nur Vorschlag und Verhandlung. Das Jugendamt ist wie ein Anwalt für die Ex, die die Rechte des Kindes wahrnimmt. Der Anwalt kann wie das Jugendamt nicht urteilen oder mit Bescheiden um sich werfen, gegen die Einspruch erhoben werden kann. Er kann vor Gericht gehen, wenn ihr euch nicht einigt.