(30-03-2017, 16:16)OutOfMyMind schrieb: Die Höhe des ALG ist ok, allerdings deutlich unter dem bisher bezogenen Krankengeld, was ich aber auch erwartet hatte.Wenn dir Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld bewilligt wurde und die nicht auf den Cent deinem bisherigen Krankengeld entspricht ist wohl (nach dem was ich gelesen habe) der Bescheid falsch. Auch ist es wohl so das gerne als Bewilligungszeitraum des Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld die Zeit angegeben wird, die du auf Grund deiner bisherigen Arbeitstätigkeit Anrecht auf Arbeitslosengeld hast.
Auch dies ist wohl laut dem was ich mal auf einer deutschsprachigen RA Seite gelesen falsch. Laut der RA Seite (bitte selber recherchieren) werden diese beiden Sachen wohl gerne standardmäßig falsch beschieden und bedürfen eines Widerspruchs des Betroffenen.
Im Falle einer erfolgreichen Aufstockung kannst du dir vermutlich klemmen gegen die beiden Punkte an zu gehen. Wobei ein erfolgreicher Widerspruch vermutlich jedoch zu einer marginal höheren Altersrente bei dir führen könnte.
(Vorsicht: Laienmeinung !)
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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