22-05-2017, 15:35
(22-05-2017, 14:55)GeplagteNeue schrieb: Sieht die Realität tatsächlich so aus, dass er den Mindestunterhalt komplett zahlen muss - somit noch ca. 700€ über hat?
Mindestunterhalt ist immer das absolute Mantra bei den Familienrichtern. Würde bei dir dann auf Mangelfall hinauslaufen. Und damit kommen wir zu einer möglichen Selbstbehaltsenkung wegen Zusammenleben in neuer Partnerschaft.
(22-05-2017, 14:55)GeplagteNeue schrieb: Seine Lebensgefährtin kann ihn nicht voll "unterhalten". Sie kann also nicht den Differenzbetrag von 700€ - 1080€ Selbstbehalt für ihn mit aufbringen!
Interessiert leider keinen. Muß er/sie sich nach den Maßstäben der Familienrichter eben mehr anstrengen. Ggf. könnt ihr prüfen, ob dann
über SGB II (Hartz IV) aufstocken eine Möglichkeit ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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