22-05-2017, 15:54
Ja, es ist nicht sicher. Fordern wird man immer das Maximum, bzw. wird man wahrscheinlich versuchen, den Mindestunterhalt einzufordern, weil sich die Behörden dann keine Mühe machen müssen, zu rechnen. Also die Mangelfallmasse zu verteilen. Den Mindestunterhalt können sie hingegen einfach aus der Tabelle ablesen. Entweder man kann dann verhandeln und wenn keine Einigung erzielt werden kann, geht es vor Gericht (nicht automatisch, das muß die Mutter oder das Jugendamt dann beantragen). Man könnte jetzt allenfalls eine Proberechnung machen. Ob das mit der Zahl übereinstimmt, die dann in einem möglichen Unterhaltsverfahren rauskommt, kann keiner vorhersagen. Liegt an den konkreten Umständen und der Laune des Richters. Kann sein, daß Jugendamt oder Familiengericht eine Mangelfallberechnung mitmachen, tun sie aber nicht immer.
Nachtrag:
Bei 1.300 Netto hättest du eine Verteilmasse von 220 Euro für beide Kinder (1080 Euro Selbstbehalt). Die Kinder sind in der gleichen Altersstufe der DDT. Also bekommt jedes Kind 110 Euro. So würde ein Mangelfall aussehen ohne Berücksichtigung deiner Partnerschaft und ohne Abzug von Werbungskosten.
Nachtrag:
Bei 1.300 Netto hättest du eine Verteilmasse von 220 Euro für beide Kinder (1080 Euro Selbstbehalt). Die Kinder sind in der gleichen Altersstufe der DDT. Also bekommt jedes Kind 110 Euro. So würde ein Mangelfall aussehen ohne Berücksichtigung deiner Partnerschaft und ohne Abzug von Werbungskosten.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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