(22-05-2017, 14:27)Blumentopferde schrieb: Kennt sich damit jemand aus?Da habe ich keine Ahnung von.
Trotzdem folgende Gedanken als Anmerkung:
- Soweit ich mal gelesen zu haben glaube kann man wohl auf Anpassung vom Unterhalt (evtl. erfolgreich) klagen wenn sich das Einkommen um mehr als 10 % geändert hat.
- Wenn du eine volle EU Rente bekommst bedeutet das das du amtlich hast nicht 3 oder mehr Stunden pro Tag arbeiten zu können. Wenn du ein Papier haben solltest was besagt das du 0h/Tag arbeiten kannst, wird das Gericht wohl möglich ein solches (mögliches) Einkommen fiktiv unterstellen.
- Wenn du eine EU Rente ( oder war das wegen des GdB?) bekommst, steht dir glaube ich zu deinem 800€ oder 1080€ Selbstbehalt ein Selbstbehalt erhöhender Betrag von (160 € ?) pro Monat zu. Hierbei meine ich explizit nicht den jährlichen zusätzlichen GdB bedingten Steuerfreibetrag. Wo das genau steht habe ich vergessen.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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